StGB § 302, StPO § 281 Abs 1 Z 5
Wird eine Baubewilligung erteilt, obwohl dies aufgrund der rechtlichen Vorschriften und einschlägiger ausdrücklicher Warnungen von Sachbeamten als rechtswidrig erscheint, so reicht der Hinweis des Urteils auf andere Rechtsmeinungen ohne entsprechende Konkretisierung