vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erzwingung persönlichen Erscheinens im Scheidungsverfahren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1994, 761 Heft 11 v. 1.11.1994

ZPO § 381, ZPO § 460, GOG § 87

Das Erfordernis persönlichen Erscheinens der Parteien wird im Verfahren über ein Scheidungsbegeheren nach Wegfall der Offizialmaxime zufolge BGBl 1983/566 nur noch höchst ausnahmsweise gegeben sein. Das Ausbleiben einer zu ihrer Vernehmung geladenen Partei ist im Scheidungsverfahren, wie im allgemeinen Zivilprozeß auch, gem § 381 ZPO zu würdigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!