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Benachteiligungsabsicht und Begünstigungsabsicht bei der Konkursanfechtung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1994, 698 Heft 10 v. 1.10.1994

KO § 28, KO § 30

Benachteiligungsabsicht liegt dann vor, wenn der Schuldner eine von mehreren bereits fälligen Forderungen bewußt trotz eingetretener Zahlungsunfähigkeit befriedigt (Begünstigungsabsicht) und weiß, daß eine (wenn auch verspätete) Befriedigung aller Gläubiger nicht mehr möglich ist.

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