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Amtshaftung bei Verletzung von Raumordnungsvorschriften

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBL 1994, 695 Heft 10 v. 1.10.1994

AHG § 1, Sbg BebauungsgrundlagenG § 12, Sbg BebauungsgrundlagenG § 14, Sbg BaupolizeiG § 7

Seite 695


Wenn ein Organ eines Rechtsträgers schuldhaft den Schutzzweck von Bauordnungen verletzt, kann daraus eine Haftung nach dem AHG folgen.

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