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Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 9b UWG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1993, 535 Heft 8 v. 1.8.1993

BVG Art 89 Abs 2, UWG § 9b idF BGBl 1992/147, UWG § 2

§ 9b Z 1 UWG enthält einen typisierenden – abstrakten – Gefährdungstatbestand, also ein sogenanntes per-se-Verbot.

Der Tatbestand des § 9b Z 2 UWG erfaßt alle (anscheinend) besonders günstigen Angebote. Schon das bloße Herausstellen eines Angebotes zieht das Verbot mengenmäßiger Abgabebeschränkungen nach sich.

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