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Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1993, 310 Heft 5 v. 1.5.1993

ABGB § 810, ABGB § 816, AußStrG § 145

§ 816 ABGB umfaßt auch den „verwaltenden Testamentsvollstrecker“, also jenen, dem der Erblasser nicht nur Überwachungsfunktionen, sondern auch Verwaltungsaufgaben übertragen will, die über die Beendigung des Abhandlungsverfahrens hinausreichen.

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