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Schaden an beamteneigenem Kraftfahrzeug bei Dienstverrichtung – Haftung des Dienstgebers

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 1993, 263 Heft 4 v. 1.4.1993

GehaltsG 1956 § 20 Abs 1, Reisegebührenvorschrift 1955 § 10 Abs 2 idF BGBl 133

Die durch die Aufhebung des Abs 2 des § 20 GehaltsG 1956 idF der 24. GehaltsG-Nov BGBl 1972/214 geänderte Rechtslage gebietet bei verfassungskonformer Interpretation eine Neubewertung des Inhaltes des § 20 Abs 1 GehaltsG 1956, die unter Heranziehung der Rsp des OGH zu analogen Fällen privatrechtlicher Dienstverhältnisse erfolgt.

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