GehaltsG 1956 § 20 Abs 1, Reisegebührenvorschrift 1955 § 10 Abs 2 idF BGBl 133
Die durch die Aufhebung des Abs 2 des § 20 GehaltsG 1956 idF der 24. GehaltsG-Nov BGBl 1972/214 geänderte Rechtslage gebietet bei verfassungskonformer Interpretation eine Neubewertung des Inhaltes des § 20 Abs 1 GehaltsG 1956, die unter Heranziehung der Rsp des OGH zu analogen Fällen privatrechtlicher Dienstverhältnisse erfolgt.