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Integritätsabgeltung bei grob fahrlässiger Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1993, 257 Heft 4 v. 1.4.1993

ABGB § 6, ASVG § 213a, ASchG § 7, StVO § 20, StVO § 21, KFG § 106

Die Integritätsabgeltung nach § 213a ASVG ist im Konkurrenzbereich zwischen ziviler Haftpflichtordnung und Sozialversicherung angesiedelt. Der Anspruch besteht auch, wenn Arbeitskollegen Arbeitnehmerschutzvorschriften grob fahrlässig verletzen und dies die Ursache des Arbeitsunfalles bildet.

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