ABGB § 26, VerG § 4, VerG § 7
Privatrechtliche Voraussetzung für das Entstehen eines ideellen Vereins als juristische Person ist eine Gründungsvereinbarung und die Konstituierung. Der Nichtuntersagung des Vereins durch die Behörde kommt nur deklarative Bedeutung zu. Das gilt auch für die Umbildung (Satzungsänderung) eines schon bestehenden Vereins.