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Verbesserung eines Redaktionsversehens durch Auslegung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1993, 235 Heft 4 v. 1.4.1993

ABGB § 6, KHVG § 1 Abs 1, KHVG § 22 Abs 1

Die Verbesserung eines Redaktionsversehens im Wege abändernder Auslegung ist nur dann zulässig, wenn der wahre Wille des Gesetzgebers mit Sicherheit nachweisbar ist. Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, durch zu weitherzige Interpretation rechtspolitische Aspekte zu berücksichtigen oder unbefriedigende Gesetzesbestimmungen zu ändern.

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