ABGB § 1293, ABGB § 1294, ABGB § 1295
Der Leasingnehmer ist im Fall der Beschädigung des Leasingfahrzeuges nur mittelbar Geschädigter. In Fällen bloßer Schadensverlagerung ist der Schädiger allerdings dem Leasingnehmer ersatzpflichtig.
ABGB § 1293, ABGB § 1294, ABGB § 1295
Der Leasingnehmer ist im Fall der Beschädigung des Leasingfahrzeuges nur mittelbar Geschädigter. In Fällen bloßer Schadensverlagerung ist der Schädiger allerdings dem Leasingnehmer ersatzpflichtig.