Der Beitrag beschäftigt sich zum einen mit den inhaltlichen Reformen der österr Bundesverfassung, die sich im Falle eines österr EG-Beitritts ergäben. Dabei wird vor allem ein demokratiepolitischer, bundesstaatlicher, aber auch rechtsstaatlicher Anpassungsbedarf gesehen. Zum anderen tritt der Autor dafür ein, nach Paraphierung des ausverhandelten Textes des Beitrittsvertrages eine bundesverfassungsgesetzliche Ermächtigung zum Abschluß des EG-Beitrittsvertrages zu schaffen und diesen Gesetzesbeschluß einer Volksabstimmung zu unterwerfen.