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Entscheidungspflicht der Ratskammer bei Beschwerde gegen bereits durchgeführte Hausdurchsuchung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1993, 669 Heft 10 v. 1.10.1993

StPO § 12 Abs 1, StPO § 113 Abs 1, MRK Art 13

Das Gesetz verlangt für die Inanspruchnahme der Überprüfungskompetenz der Ratskammer gem § 113 StPO nur ein Begehren um Entscheidung über eine vorgebrachte Beanstandung und nicht eine näher spezifizierte Antragstellung.

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