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Verschuldensunabhängige Haftung analog § 364a ABGB bei wasserrechtsbehördlich bewilligtem Brückenbau

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1993, 653 Heft 10 v. 1.10.1993

ABGB § 364a, WRG § 26, WRG § 41

§ 26 WRG ist bei Schädigungen aufgrund von Schutz- und Regulierungswasserbauten nach § 41 WRG analog anzuwenden. Darunter sind aber nur wasserbauliche Maßnahmen zu verstehen, deren ausschließliche oder hauptsächliche Aufgabe es ist, das Gerinne des Gewässers

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