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Die Pflichtteilsminderung im Lichte des Repräsentationsrechtes

AufsätzeDr. Manfred UmlauftJBl 1992, 557 Heft 9 v. 1.9.1992

I. Einleitung

Der Gesetzgeber hat mit der Erbrechtsnovelle 1989 (BGBl 1989/656) die Möglichkeit der Pflichtteilsminderung auf die Hälfte des „gewöhnlichen“ Pflichtteiles geschaffen. Voraussetzung hiefür ist, daß

zwischen einem Elternteil und seinem Kind zu keiner Zeit ein familiäres Naheverhältnis bestanden und

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