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Gesetzliche Kündigungsfrist beim Tod des Mieters auch bei kürzerer vertraglicher Frist

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1992, 454 Heft 7 v. 1.7.1992

ABGB § 1116a

§ 1116a Satz 2 ABGB stellt nur auf die „gesetzliche Frist“ ab, ohne zu unterscheiden, ob die vertragliche Frist länger oder kürzer als die gesetzliche ist. Eine teleologische

Seite 454


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