Ausgestaltung und Mangelhaftigkeit von Vereinbarungen im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung*)*)Das Thema war Inhalt eines Vortrags am 8.5.1990 bei der Juristischen Gesellschaft in Salzburg.
AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Susanne Ferrari-Hofmann-WellenhofJBl 1992, 409 Heft 7 v. 1.7.1992
Die folgende Untersuchung beschäftigt sich ausschließlich mit Fragen zu § 55a Abs 2 EheG, mit Fragen also, die die im Zuge der einvernehmlichen Scheidung notwendige Vereinbarung über die Scheidungsfolgen betreffen.