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Geistige Behinderung ohne psychische Erkrankung (hier Epilepsie) kein Unterbringungsgrund

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1992, 106 Heft 2 v. 1.2.1992

Unterbringungsgesetz (UbG) § 3 Z 1, Unterbringungsgesetz (UbG) § 29 Abs 3, ABGB § 7

Geistig Behinderte dürfen nur dann in Abteilungen und Sonderkrankenanstalten für Psychiatrie aufgenommen werden, wenn neben der geistigen Behinderung auch Symptome einer psychischen Erkrankung auftreten. Idiotie und Epilepsie sind keine psychischen Krankheiten.

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