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Wegunfall: Umweg aufgrund der Witterungsverhältnisse und wegen Fehlens einer öffentlichen Verkehrsverbindung

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 1992, 61 Heft 1 v. 1.1.1992

HVG § 1 Abs 1 lit i idF WehrrechtsänderungsG BGBl 1983/577

Durch die Wendung „mit der Zurücklegung des Weges verbundene Gefahren“ sind solche Gefahren ausgeschlossen, die objektiv nicht mit der Zurücklegung des Weges verbunden sind.

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