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Werkswohnung als Wohlfahrtseinrichtung – Konkludente Zusicherung einer Sozialleistung (hier Zinsunterstützung) durch Arbeitgeber

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1992, 803 Heft 12 v. 1.12.1992

ArbVG § 95, ABGB § 863

Bei entsprechender Organisation und Institutionalisierung können auch Werkswohnungen Wohlfahrtseinrichtungen iSd § 95 ArbVG sein. Bedient sich der Arbeitgeber bei der Vergabe einer in seinem Eigentum stehenden Wohnungsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, wird diese zur Wohlfahrtseinrichtung.

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