ArbVG § 95, ABGB § 863
Bei entsprechender Organisation und Institutionalisierung können auch Werkswohnungen Wohlfahrtseinrichtungen iSd § 95 ArbVG sein. Bedient sich der Arbeitgeber bei der Vergabe einer in seinem Eigentum stehenden Wohnungsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, wird diese zur Wohlfahrtseinrichtung.