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Zeugnisverweigerungsrecht des materiell Beschuldigten

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1992, 801 Heft 12 v. 1.12.1992

MRK Art 6 Abs 1, StPO § 153

Die Aussageverpflichtung eines Zeugen, der gem § 153 Abs 1 StPO bedingt zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt ist, muß entsprechend dem Gebot des fair trial von einer Abwägung der Interessen des in jenem Verfahren, in welchem die Aussage abgelegt werden soll, Angeklagten und der Interessen des Zeugen an der Verweigerung der Aussage abhängig gemacht werden.

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