MRK Art 6 Abs 1, StPO § 153
Die Aussageverpflichtung eines Zeugen, der gem § 153 Abs 1 StPO bedingt zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt ist, muß entsprechend dem Gebot des fair trial von einer Abwägung der Interessen des in jenem Verfahren, in welchem die Aussage abgelegt werden soll, Angeklagten und der Interessen des Zeugen an der Verweigerung der Aussage abhängig gemacht werden.