ABGB § 1293, ABGB § 1294, ABGB § 1295
Für das Ausmaß der Sorgfaltspflichten eines Veranstalters von Skirennen gegenüber den Teilnehmern kommt es auf die Notwendigkeit (Verkehrsüblichkeit) und Zumutbarkeit derartiger Maßnahmen an. Die einschlägigen Richtlinien der Sportverbände sind keine gültigen Rechtsnormen (auch nicht Gewohnheitsrecht), aber Sorgfaltsmaßstab.