I.
Der Jurist übt einen Beruf aus, welcher die Aufgabe hat, in einer normativ begründeten Form zu Ordnung und Sicherheit im privaten und öffentlichen Leben der Menschen bestimmend beizutragen.
Die Notwendigkeit, Ordnung herzustellen und Sicherheit zu vermitteln, ist ein bleibendes Erfordernis der Menschheitsentwicklung, es prägt den Weg der einzelnen Menschen, ihrer Gesellschaft sowie ihres Staates und hat im Recht seinen Ausdruck gefunden. Dieser Dienst am Recht ist der bleibende Auftrag des Juristen!