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Verfall der Konventionalstrafe von Schadenseintritt unabhängig – Mäßigungskriterien

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1992, 663 Heft 10 v. 1.10.1992

ABGB § 1336

Der Verfall der Konventionalstrafe hängt nicht von einem Schadenseintritt ab.

Der Beweis der Übermäßigkeit der Vertragsstrafe obliegt dem Schuldner. Der wirkliche Schaden bildet die Untergrenze der Mäßigung.

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