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7jährige Praxis als Berufsvoraussetzung für Rechtsanwälte verfassungswidrig

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofJBl 1992, 634 Heft 10 v. 1.10.1992

B-VG Art 7 Abs 1, B-VG Art 140 Abs 1, RAO § 2 Abs 2 idF BGBl 1985/556

Das Ansuchen um Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte gem § 5 RAO stellt im Verhältnis zur Anfechtung des § 2 Abs 2 RAO mittels Individualantrages (Art 140 Abs 1 B-VG) einen zumutbaren Weg zur Wahrung der Rechte des Antragstellers dar.

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