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Rückforderung der Rückzahlung eines zum Zweck eines verbotenen Spiels gegebenen Darlehens

RechtsprechungOrdentliche GerichteHeinrich HonsellJBl 1991, 524 Heft 8 v. 1.8.1991

ABGB § 877, ABGB § 879, ABGB § 1174 Abs 2, ABGB § 1431, ABGB § 1432, WG Art 17

Ein an sich erlaubter Darlehensvertrag wird nach seiner unzulässigen Zwecksetzung, nämlich der Ermöglichung eines gesetzlich verbotenen Spiels, selbst zum unerlaubten Rechtsgeschäft und ist daher gem § 879 Abs 1 ABGB nichtig.

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