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Pensionszusage des Dienstgebers an Hinterbliebene (hier geschiedene Ehefrau) des Dienstnehmers

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1991, 471 Heft 7 v. 1.7.1991

ABGB § 881, ABGB § 914

Soweit es sich um eine Pensionszusage des Dienstgebers an die Hinterbliebenen des Dienstnehmers handelt, liegt ein „echter Vertrag zugunsten Dritter“ nach § 881 ABGB vor, der den begünstigten Angehörigen spätestens mit dem Tode des Dienstnehmers eigene durchsetzbare Ansprüche gegen den Dienstgeber verschafft.

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