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Arbeitsrechtliche (verfassungsrechtliche) Gleichbehandlungsregelung und Stichtagsregelung im Kollektivvertrag

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1991, 468 Heft 7 v. 1.7.1991

B-VG Art 7, ABGB § 879

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz hindert den Dienstgeber grundsätzlich nicht daran, in zeitlicher Hinsicht zu differenzieren und den ab einem bestimmten Zeitpunkt in Betracht kommenden Dienstnehmern

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