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Ärztliche Aufklärungspflicht bei Hautoperationen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1991, 455 Heft 7 v. 1.7.1991

ABGB § 1293, ABGB § 1294, ABGB § 1295, ABGB § 1299

In welchem Umfang der Arzt im Einzelfall den Patienten aufklären muß, damit dieser die Tragweite seiner Erklärung, in die Operation einzuwilligen, jedenfalls in Grundzügen überschauen kann, also weiß, worin er einwilligt, stellt eine Rechtsfrage dar.

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