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Anzeigepflicht der Notariatskammern gemäß § 84 StPO?*)*)Bei der vorliegenden Untersuchung handelt es sich um ein vom Verfasser erstattetes Rechtsgutachten.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Manfred BurgstallerJBl 1991, 341 Heft 6 v. 1.6.1991

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