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Bringung über fremden Boden – Bringung über eigenen Boden – unverhältnismäßige Kosten

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 1991, 332 Heft 5 v. 1.5.1991

ForstG 1975 § 66 idF BGBl 1987/576

Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Einräumung einer befristeten Bringungserlaubnis gem § 66 ForstG ist die zu bringende Menge der bereits gewonnenen oder in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich anfallenden Forstprodukte rechtserheblich.

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