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Nachweis und Kontrolle der Arbeitsbereitschaft überlassener Arbeitskräfte – Rechtsfolgen mangelnder Arbeitsbereitschaft

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1991, 331 Heft 5 v. 1.5.1991

AÜG § 10 Abs 2, AÜG § 11 Abs 2 Z 1, ABGB § 1155

Der Entgeltsanspruch der überlassenen Arbeitskraft gegenüber dem Überlasser hängt von der Arbeitsbereitschaft der Arbeitskraft insb gegenüber dem Beschäftiger ab; demzufolge ist der Überlasser berechtigt, von der überlassenen Arbeitskraft Nachweise, insb durch Stundenaufzeichnungen, zu verlangen.

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