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Wie kommt der „Reichsminister der Finanzen“ in die Bundesverfassung?

KorrespondenzUniv.-Prof. Dr. Peter PernthalerJBl 1991, 266 Heft 4 v. 1.4.1991

Seit 1.10.1988 gilt eine Novelle zum Finanz-Verfassungsgesetz 1948 (BGBl 1988/686), deren Art II eine schon legistisch höchst bemerkenswerte Ausnahmebestimmung im Hinblick auf ein ehemaliges deutsches Reichsgesetz von 1934 und eine „Verordnung des Reichsministers für Finanzen“ aus dem Jahre 1939 enthält.

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