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Aktiv- und Passivlegitimation bei der Rückforderung verbotener Ablösen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1991, 733 Heft 11 v. 1.11.1991

MRG § 27 Abs 1, MRG § 27 Abs 3

Für den Anspruch auf Rückforderung einer verbotenen Ablöse gem § 27 Abs 3 MRG ist auch derjenige passivlegitimiert, dem die Ablöse nach dem Ablösevertrag rechtlich zukommen sollte, auch wenn diesem der Betrag nicht tatsächlich zugeflossen ist.

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