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Auskunftspflicht in Justizverwaltungssachen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1991, 732 Heft 11 v. 1.11.1991

AuskunftspflichtG, B-VG Art 20, B-VG Art 87 Abs 2, B-VG Art 94

Einzelrichter sind bei der Besorgung von „Justizverwaltungssachen“ nicht in Ausübung ihres richterlichen Amtes tätig, sie üben nicht Gerichtsbarkeit, sondern Verwaltung aus und sind dabei gem Art 20 Abs 1 B-VG weisungsgebunden.

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