MRG § 27 Abs 1, MRG § 27 Abs 3
Für den Anspruch auf Rückforderung einer verbotenen Ablöse gem § 27 Abs 3 MRG ist auch derjenige passivlegitimiert, dem die Ablöse nach dem Ablösevertrag rechtlich zukommen sollte, auch wenn diesem der Betrag nicht tatsächlich zugeflossen ist.