ABGB § 863, HVG § 29
Ohne Vermittlungsvertrag gibt selbst eine noch so verdienstvolle Tätigkeit des Vermittlers keinen Provisionsanspruch. Eine stillschweigende Auftragserteilung ist immer dann anzunehmen, wenn der Interessent die vom Realitätenvermittler für ihn entfaltete Tätigkeit kennt