1. Einleitung
Monographische Untersuchungen zum österreichischen Bereicherungsrecht sind bisher dünn gesät. Peter Huber hat seine recht umfangreiche Dissertation einer grundlegenden, zugleich aber auch äußerst schwierigen Frage gewidmet, nämlich dem Begriff des Nutzens bzw Vorteils des Bereicherten. Der Titel ist mE nicht ganz glücklich gewählt und wohl auch erst nach Abschluß der Arbeit ergänzt worden2): Es geht nämlich in aller Regel nur um korrekte Bewertung der eingetretenen Bereicherung. Damit ist auch der Bereicherungswegfall erfaßt. „Der Nutzenbegriff im österreichischen Bereicherungsrecht“ wäre daher – durchaus auch an den eigenen Ergebnissen Hubers gemessen – vielleicht treffender gewesen. Diese Ergebnisse sowie der Weg zu ihnen sind es, die dazu anregen, die Diskussion über (alte und neue) Fragen aufzugreifen: Eine Reihe von Vorschlägen Hubers verdient volle Zustimmung3), weil sie aus der positiven Rechtsordnung abgeleitet und von deren Grundwertungen getragen sind. Andererseits fordern