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Die Leitung der Aktiengesellschaft durch den Vorstand

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Dr. h. c. Rudolf StrasserJBl 1990, 552 Heft 9 v. 1.9.1990

III. Der mehrgliedrige Vorstand

1. Die Ausübung der Leitungsbefugnis – Haftungsfragen

Auszugehen ist davon, daß die dem Vorstand obliegende umfassende Leitungsaufgabe die Geschäftsführung im Innenverhältnis (= Geschäftsführung im engen Sinn) und die Vertretung nach außen umfaßt. Für beide Aufgaben ergeben sich beim mehrgliedrigen Vorstand besondere Problemstellungen. Das AktG regelt einige dieser Fragen für die Außenvertretung in § 71, schweigt aber bezüglich der Geschäftsführung im Innenverhältnis. Ort der Regelung hätte wohl § 70 AktG sein müssen.

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