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Auslegung einer Wertsicherungsklausel

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 468 Heft 7 v. 1.7.1990

ABGB § 863, ZPO § 228

Bei der Auslegung einer Wertsicherungsklausel ist ihr Zweck zu berücksichtigen, der darin liegt, den Empfänger einer Leistung, und zwar insbesondere einer periodisch wiederkehrenden Leistung, schon vom Zeitpunkt des Anfalles der ersten Teilleistung an gegen Geldentwertungen zu schützen.

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