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Verkehrssicherungspflicht des Pistenerhalters bei permanenten Rennstrecken – Beweislast für Kausalität

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 458 Heft 7 v. 1.7.1990

ABGB § 1293, ABGB § 1294, ABGB § 1295

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind Pistenerhalter und ihre Leute grundsätzlich verpflichtet, dort entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wo den Schifahrern durch nicht oder schwer erkennbare Hindernisse Gefahren drohen.

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