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Abdingbarkeit von gegenüber Bürgen bestehenden Verständigungspflichten des Gläubigers

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 373 Heft 6 v. 1.6.1990

ABGB § 879 Abs 1, ABGB § 879 Abs 3

Grundsätzlich ist eine (allenfalls) nach Bankenpraxis bestehende Verpflichtung des Gläubigers (der Bank), den Bürgen vom Verzug des Hauptschuldners zu verständigen, unter Verweisung des Bürgen auf dessen Einsicht in die Kontoauszüge beim Hauptschuldner abdingbar.

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