ABGB § 326, ABGB § 327, ABGB § 328
Der redliche Besitzer ist nicht zum Wertersatz, nicht einmal zur Herausgabe des erhaltenen Entgelts verpflichtet, wenn er die Sache vor Klagszustellung veräußert hat. – Zum Begriff des redlichen Besitzers.
OGH, 09.11.1989, 7 Ob 676/89