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Haftung des redlichen Besitzers

RechtsprechungOrdentliche GerichtePeter RummelJBl 1990, 371 Heft 6 v. 1.6.1990

ABGB § 326, ABGB § 327, ABGB § 328

Der redliche Besitzer ist nicht zum Wertersatz, nicht einmal zur Herausgabe des erhaltenen Entgelts verpflichtet, wenn er die Sache vor Klagszustellung veräußert hat. – Zum Begriff des redlichen Besitzers.

OGH, 09.11.1989, 7 Ob 676/89

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