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Kein Erfordernis der sogenannten „doppelten Wissentlichkeit“

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 331 Heft 5 v. 1.5.1990

StGB § 5 Abs 1, StGB § 5 Abs 3, StGB § 12, StGB § 302 Abs 1

Das StGB kennt qualitative Akzessorietät der Bestimmungs- und Beitragstäterschaft.

Vom extranen Beteiligten ist auf der subjektiven Tatseite lediglich das Vorliegen der vom Gesetz geforderten Vorsatzform in seiner Person zu fordern.

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