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Einstweilige Verfügung trotz fehlender Vollstreckbarkeit im Ausland

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 328 Heft 5 v. 1.5.1990

Art 14 österr-deutscher Anerkennungs- und Vollstreckungsvertrag, ABGB § 1295 Abs 2

Gem Art 14 des österr-deutschen Anerkennungs- und Vollstreckungsvertrages können von österr Gerichten erlassene einstweilige Verfügungen in der BRD nicht vollstreckt werden.

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