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Nach geltend gemachter Preisminderung kann wegen desselben Mangels nicht mehr Verbesserung begehrt werden.

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 254 Heft 4 v. 1.4.1990

ZPO § 502 Abs 4 Z 1, ABGB § 932, ABGB § 1167, HGB § 377

Ob eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 4 Z 1 ZPO (fehlende Rechtsprechung) vorliegt, ist danach zu beurteilen, ob im Zeitpunkt der Erhebung des Rechtsmittels eine solche Rechtsprechung vorhanden war und ob diese dem Rechtsmittelwerber bekannt sein konnte.

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