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Konkursanfechtung einer Globalsicherungszession bzw Mantelzessionsvereinbarung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 255 Heft 4 v. 1.4.1990

KO § 27, KO § 31 Abs 1 Z 2

Bei einer Globalsicherungszession ist für die Gläubigeranfechtung jeweils die den Publizitätsakt bildende Rechtshandlung iSd § 27 KO (also Buchvermerk oder Drittschuldnerverständigung) maßgeblich. Bei einer Mantelzessionsvereinbarung sind die Einzelzessionen Anfechtungsgegenstand.

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