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Drittschuldnerklage gegen Sozialversicherung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 196 Heft 3 v. 1.3.1990

ASVG § 50 Abs 1, ASVG § 52, ASVG § 65 Abs 1, JN § 1

Durch Pfändung wird die Natur des Anspruchs nicht geändert. Gesetzliche Pensionsansprüche sind öffentlich-rechtlicher Natur. Die Drittschuldnerklage auf Zahlung einer Pension ist weder eine Arbeitsrechts- noch eine

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