ZPO § 20, GmbHG § 42, GmbHG § 78 Abs 1
Für die Ausübung von Mitgliedschaftsrechten bei einer GmbH genügt es, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung der (neuen) Gesellschafter in das Anteilsbuch erfüllt sind.
ZPO § 20, GmbHG § 42, GmbHG § 78 Abs 1
Für die Ausübung von Mitgliedschaftsrechten bei einer GmbH genügt es, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung der (neuen) Gesellschafter in das Anteilsbuch erfüllt sind.