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Selbständigkeit des Rechtsmittelrechts des Nebenintervenienten hängt von seiner Beziehung zur Rechtssache ab

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 185 Heft 3 v. 1.3.1990

ZPO § 20, GmbHG § 42, GmbHG § 78 Abs 1

Für die Ausübung von Mitgliedschaftsrechten bei einer GmbH genügt es, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung der (neuen) Gesellschafter in das Anteilsbuch erfüllt sind.

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